Kostenübernahme
Das Behandlungshonorar richtet sich entweder nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH).
Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfeversicherung übernommen. Falls Sie, als gesetzlich Versicherte/ -er über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker verfügen, werden meine Leistungen ebenfalls erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach Ihrem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse Heilpraktikerleistungen übernimmt.
Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen auch ohne Zusatzversicherung bezuschusst. Hierzu benötigen Sie ein Privatrezept für Osteopathie von einem Arzt. Die Behandlung zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahlerin/-er meine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür richten sich nach Dauer und Art der Anwendung.